DSGVO und Cookie Richtlinie lassen Webseitenbetreiber oftmals ratlos zurück. Doch ist dieser in der Pflicht seine Website Datenschutz-konform zu betreiben. Und eine Website, die vor 2 Jahren DSGVO-konform war, ist dies heute auch nicht mehr unbedingt. Denn Rechtssprechung ist ein dynamischer Prozess und die Auslegungen und somit auch die Umsetzung der einzelnen Vorschriften sind im steten Wandel.
Als eRecht24 Partner-Agentur unterstütze ich Sie mit praktischen, anwaltlich geprüften Inhalten und Handlungsempfehlungen. Ich überprüfe regelmäßig, ob Ihre Website den aktuellen Anforderungen entspricht und passe diese technisch und inhaltlich an.*
Als Partner-Agentur von eRecht24, eines der bekanntesten Internetrecht-Portale Deutschlands, kann ich Sie mit anwaltlich geprüften Inhalte und Handlungsempfehlungen zur Erstellung einer DSGVO-konformen Website unterstützen.
Neben den Inhalten zu Erstellung DSGVO-konformer Inhalte für Impressum und Datenschutzerklärung kann ich Sie mit Handlungsempfehlungen und Checklisten von eRecht24 zu verschiedensten Datenschutz-Themen, wie bspw. E-Shop oder Urheberrecht unterstützen.
Mit meinem DSGVO-Support stehen Sie mit Ihrer Website auf der sicheren Seite*:
Diese Dienstleistung stellt keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung durch das Webstudio Kelkheim/Olaf Müller-Schäfer dar! Wenden Sie sich für eine solche bitte an Rechtsanwälte.